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- Geschrieben von Super User
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Unsere Jahres-Mitgliedsbeiträge ab 2009:
Fußball/Turnen (Gymnastik): | Tennis: | |||
bis 14 Jahre | 16 € | Erwachsene einzeln | 76 € | |
über 14-18 Jahre* | 22 € | Ehepaare, Lebensgemeinschaften | 142 € | |
über 18 Jahre | 40 € | bis 18 Jahre* | 40 € |
- *auch Schüler, Studenten, Azubis über 18 Jahren
- Bei Mitgliedschaft in mehreren Abteilungen fällt nur die jeweils höchste Beitragsstufe an!
- Bedürftige, Schwangere, Arbeitslose zeitlich befristet beitragsfrei -->auf (mündlichen) Antrag!
In der Hauptversammlung am 23. September 2008 wurde die Erhöhung der seit ca. 25 Jahren unveränderten Beitragssätze einstimmig um durchgängig 10 € beschlossen, und zwar ab 2009.
§ 11 Mitgliedsbeitrag (Auszug aus der Satzung):
1. Der Mitgliedsbeitrag ist eine Bringschuld. Seine Höhe wird von der Hauptversammlung festgesetzt.
2. Bei Eintritt in den Verein hat jedes Mitglied sofort eine Aufnahmegebühr zu entrichten. (Hinweis: Die Hauptversammlung hat dafür keinen Beitrag festgesetzt; es wird also keine Aufnahmegebühr erhoben!)
3. Die Höhe der Aufnahmegebühr und des monatlichen Mitgliedsbeitrages wird durch die Hauptversammlung festgesetzt. (Hinweis: Die Hauptversammlung hat keine Aufnahmegebühr und keine monatlichen Beiträge festgelegt, sondern nur einen Jahresbeitrag.)
4. Die Mitgliedsbeiträge werden einmal jährlich als Jahresbeitrag erhoben, und zwar innerhalb der ersten drei Monate des Jahres.
5. Ehrenmitglieder (§ 9) sind beitragsfrei, sofern sie keine andere, gleichwertige Vergünstigung in Anspruch nehmen, die vom Verein angeboten wird. (Hinweis: Die Ehrenmitglieder haben bisher weder von der Beitragsfreiheit, noch von einer gleichwertigen Vergünstigung Gebrauch gemacht!)
6. Der Verein und seine Abteilungen sind berechtigt, auf Grund eines Beschlusses einer ordentlichen oder außerordentlichen Haupt- oder Abteilungsversammlung Sonderbeiträge oder Umlagen zu erheben.
§ 12 Mitgliedsausweis:
Mitgliedsausweise werden nicht ausgestellt.